Rente in Italien: Rentenbesteuerung und Rentensteuervorteile
Rentenbesteuerung in Italien
Egal wie hoch die Rente ist, verlangt der italienische Staat eine pauschale Besteuerung von 4,78% bis 7% an Rentensteuer. Dies gilt auch für Kapitalausschüsse, Tantiemen, Gewinnbeteiligungen sowie Mieteinahmen.
Ein Grund mehr ins Dolce Vita Land auszuwandern, dort wo auch die medizinischen Leistungen auf hohem Niveau sind und das Klima die Gesundheit und das Wohlbefinden fördert.
Nie mehr Winter, Schnee, Eis oder Nebel. Siehe auch:
https://www.n-tv.de/18945301
Steuervorteile für Rentner in Italien
Ein zentrales Programm richtet sich an ausländische Rentner, die sich in bestimmten Regionen Süditaliens niederlassen. Dazu gehören die Regionen Apulien, Sizilien, Kalabrien, Sardinien aber auch Ligurien. Rentner, die ihren steuerlichen Wohnsitz in einer dieser Regionen anmelden und zuvor mindestens fünf Jahre außerhalb Italiens gelebt haben, profitieren von einer attraktiven Steuerpauschale. Diese beträgt nur 7% auf sämtliche Auslandseinkünfte, einschließlich Renten. Der Vorteil gilt für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren.
Bedingungen für die Steuererleichterung
Um die 7%-Steuerpauschale in Anspruch zu nehmen, müssen Rentner ihre Steuerresidenz nachweisen und sich für mindestens 183 Tage im Jahr in der betreffenden Region aufhalten. Diese Regelung gilt sowohl für italienische als auch ausländische Rentner, wobei letztere den Hauptanteil der Zuwanderer ausmachen.
Italien bietet damit eine attraktive Kombination aus steuerlichen Vorteilen, günstigen Lebensbedingungen und kulturellem Reichtum für Rentner, die einen ruhigen Lebensabend unter der mediterranen Sonne suchen.
Rentensteuer im Vergleich mit Deutschland
Einkommen (2023) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2023) |
---|---|---|
bis 15.999 Euro | bis 17.005 Euro | 14 - 24% |
bis 62.809 Euro | bis 66.760 Euro | 24 - 42% |
bis 277.825 Euro | bis 277.825 Euro | 42% |
ab 277.826 Euro | ab 277.826 Euro | 45% |