Immobilienerbschaft in Italien und italienisches Erbrecht

Investieren in Immobilien in Italien kann sich lohnen. Die malerische Küstenregion bietet eine Fülle von hochwertigen mediterranen Immobilien. Doch wie bei jeder Investition, gibt es auch hier rechtliche Aspekte zu beachten. Eines dieser Aspekte ist das italienische Erbrecht. Es regelt, was mit einer Immobilie nach dem Tod des Eigentümers geschieht. Das kann gerade bei internationalen Fällen, die mit dem italienischen Rechtssystem nicht vertraut sind, eine Herausforderung darstellen.

Rechtsbeistand

Wir stehen Ihnen bei Rechtsfragen zur Erbfolge und Erbschaftsteilungen in Italien zur Verfügung, sowohl gerichtlicher als auch außergerichtlicher Beistand

Rechtliche Begleitung auch bei internationalen Erbfällen

Internationale Erbfälle erzeugen unterschiedliche Probleme. Wir zeigen Ihnen Losungen auf und begleiten Sie beim gesamten Prozess zur Erbabfolge

Extra-Kosten und lange Gerichtsverfahren vorbeugen

Schnelle und kostengünstige Lösung der Probleme unserer Mandanten

Immobilienübertragung bei internationalen Erbfolgen und Nachlassverfahren

Immobilienübertragungen erfordern präzise juristische Verfahren. Der Notar prüft auch die Einhaltung aller Steuerpflichten und die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Dadurch wird die Legitimität des Eigentumserwerbs gesichert. Mit Casa Riviera haben Sie Zugriff auf einen Notar und eine Kanzlei mit regionaler Expertise in Ligurien. Das bietet wertvolle Einblicke und vermeidet potenzielle rechtliche Komplikationen.

Rechtskonform, mehrsprachig und lokal

Bei Erbrechtsfragen in Italien kann professionelle Beratung entscheidend sein. Komplexe rechtliche Rahmenbedingungen erfordern erfahrene Fachleute. Sie navigieren durch die Feinheiten des italienischen Erbrechts. Unsere speziellen Anwälte und Steuerberater unterstützen bei der Testamentsgestaltung, Erbauseinandersetzung und Erbschaftssteuer. Gerade bei internationalen Erbfolgen und Nachlassverfahren kann es komplex werden. So sparen Sie sich nicht nur Zeit, sondern auch unnötige Kosten.

Folgen Sie unserer täglichen Arbeit auf Instagram

Die schönsten Eindrücke aus Ligurien-Ponente

Häufig gestellte Fragen

Wir stehen Ihnen bei jeglichen Fragen zur Immobilienerbschaft in Italien zur Verfügung und beraten Sie gerne.

Im Gegensatz zum deutschen Recht kennt das italienische Erbrecht keinen Erbschein. Mit dem Tod des Erblassers geht der Nachlass in Italien automatisch auf die Erben über – ein spezielles Dokument wie der Erbschein ist dafür nicht nötig. Für bestimmte Vorgänge, etwa den Zugang zu Bankkonten des Verstorbenen oder die Übertragung von Immobilien, kann jedoch eine sogenannte Erbschaftserklärung erforderlich sein. Diese bestätigt die Erbenstellung sowie den jeweiligen Anteil am Nachlass.

Im internationalen Erbrecht hat die Europäische Union mit wichtigen Maßnahmen zur Vereinfachung grenzüberschreitender Erbfälle innerhalb der EU beigetragen. Die EU-Verordnung Nr. 650/2012 („Erbrechtsverordnung“) regelt, welches nationale Recht bei internationalen Erbfällen Anwendung findet. Gleichzeitig sorgt sie dafür, dass erbrechtliche Entscheidungen EU-weit anerkannt und vollstreckt werden können.

Ein zentrales Instrument der Verordnung ist das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ). Es ermöglicht Erben, Vermächtnisnehmern oder Nachlassverwaltern, ihre Rechtsstellung in einem anderen EU-Mitgliedstaat nachzuweisen und erleichtert so die grenzüberschreitende Nachlassabwicklung. Das ENZ hilft dabei, bürokratische Hürden und rechtliche Konflikte zwischen verschiedenen nationalen Systemen zu vermeiden.

In Italien ist der Notar für die Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ) zuständig.

Der Antrag kann von Erben, Vermächtnisnehmern oder Nachlassverwaltern gestellt werden – auch dann, wenn der Erbfall in einem anderen EU-Mitgliedstaat eingetreten ist. Der Antrag ist direkt bei einem italienischen Notar einzureichen.

Dabei müssen alle relevanten Unterlagen beigefügt werden, die die Stellung des Antragstellers belegen und Informationen zum Erbfall liefern – darunter das Testament, die Erbschaftserklärung und weitere notwendige Dokumente.

Der Notar prüft die Unterlagen und stellt bei vollständiger und korrekter Dokumentation das Europäische Nachlasszeugnis aus. Dieses ist in allen EU-Mitgliedstaaten gültig, ohne dass ein zusätzliches Anerkennungsverfahren nötig ist. Das ENZ ersetzt nicht die nationalen Nachweisdokumente, sondern dient als ergänzendes Instrument zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Nachlassabwicklung.

Die Kosten für Antrag und Ausstellung richten sich nach dem Umfang und dem Wert des Nachlasses.

Das italienische Erbrecht basiert auf dem Prinzip der "Zwangserbschaft": Bestimmte nahe Angehörige wie Familienmitglieder haben gesetzlichen Anspruch auf einen festen Anteil am Nachlass. Im Gegensatz dazu gewähren Common-Law-Systeme dem Erblasser deutlich mehr Freiheiten bei der Verteilung seines Vermögens.

In Italien muss ein Testament vom Erblasser selbst verfasst, datiert und unterschrieben sein. Ein notarielles Testament hingegen wird vor einem Notar in Anwesenheit von zwei Zeugen errichtet und unterzeichnet.

Liegt kein Testament vor, erfolgt die Vermögensverteilung in Italien nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dabei richtet sich die Erbfolge nach dem Verwandtschaftsgrad der gesetzlichen Erben zum Verstorbenen.

Ja, in Italien kann ein Testament angefochten werden.

Grundsätzlich darf nur testierfähige Personen ein Testament errichten. Als nicht testierfähig gelten etwa Minderjährige, geistig Erkrankte oder Personen, die zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung – auch nur vorübergehend – nicht in der Lage waren, ihren Willen frei zu äußern. Ein Testament, das unter solchen Umständen verfasst wurde, kann von jeder interessierten Person innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum der Errichtung vor Gericht angefochten werden.

Das Nachlassverfahren in Italien kann je nach Komplexität des Nachlasses variieren. bis zum Abschluss dauert es aber in der Regel mehrere Monate bis einige Jahre.

Ja, in Italien gelten Erbschafts- und Schenkungssteuergesetze, die auf die Übertragung von Vermögenswerten Anwendung finden können, wobei die Steuersätze je nach der Beziehung zwischen dem Verstorbenen und dem Begünstigten variieren.

Italien bietet variable Freibeträge basierend auf der Beziehung zum Verstorbenen. Kinder, Ehepartner und direkte Nachkommen profitieren von höheren Freibeträgen als entfernte Verwandte oder Dritte. Folgende Punkte sind relevant:

  • Ehepartner und Kinder haben einen Freibetrag von 1 Million Euro.
  • Geschwister profitieren von einem Freibetrag von 100.000 Euro.
  • Für andere Erben gilt ein Freibetrag von 1.000 Euro.

Freibeträge sind entscheidend, um die Steuerlast zu reduzieren.